Voraussetzungen für Fortbildungszeit-Bescheinigung
Abschnittsübersicht
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Nachweis qualifizierter Praxisanleiter-Fortbildung
Gemäß § 4 Abs. 3 PflAPrV müssen Praxisanleitende jährlich mindestens 24 Stunden berufspädagogische Fortbildung nachweisen. Dieser Kursbereich dient der Dokumentation der asynchronen Arbeitszeit.