Abschnittsübersicht

  • Nachweis qualifizierter Praxisanleiter-Fortbildung

    Gemäß § 4 Abs. 3 PflAPrV müssen Praxisanleitende jährlich mindestens 24 Stunden berufspädagogische Fortbildung nachweisen. Dieser Kursbereich dient der Dokumentation der asynchronen Arbeitszeit.